Datenschutz
Datenverarbeitung - Datenschutzrechtliche Hinweise
Informationspflichten bei einer Erhebung von Daten bei der betroffenen Person Art. 13 DSGVO
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit einem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen (Referat 522)
| Hausanschrift: | Berger Allee 25 |
| 40213 Düsseldorf | |
| Postanschrift: | 40190 Düsseldorf |
| Tel.: | +49 (0) 211/ 61772 - 0 |
| E-Mail: | efre.verwaltungsbehoerde@mwike.nrw.de |
| Internet-Adresse: | www.efre.nrw |
3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des MWIKE erreichen Sie unter:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
| Hausanschrift: | Berger Allee 25 |
| 40213 Düsseldorf | |
| Postanschrift: | 40190 Düsseldorf |
| Tel.: | +49 (0) 211/ 61772 - 0 |
| E-Mail: | DSB@mwike.nrw.de |
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
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Im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 werden folgende Kategorien von Daten verarbeitet:
- persönliche Identifikationsangaben
- Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten i.S.d. § 3 Geldwäschegesetz
- Daten über die finanzielle Situation
- Angaben zu den finanziellen Aspekten, Zielen und Wirkungen des Projektes (Projektinformationen)
- Bei öffentlichen Aufträgen, auf die das GWB Anwendung findet:
- Angabe aller in den Auftragsunterlagen aufgeführten Auftragnehmer und Unterauftragnehmer, einschließlich Name und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer oder Steuer-Identifikationsnummer
- Angabe der wirtschaftlich Berechtigten des Auftragnehmers i.S.d. § 3 Geldwäschegesetz, und zwar Vorname(n) und Nachname(n), Geburtsdatum Geburtsdatum/Geburtsdaten und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer(n) oder Steuer-Identifikationsnummer(n) dieser wirtschaftlichen Eigentümer
- Angaben zu Aufträgen und Unteraufträgen (Datum des Vertrags, Name, Bezugsnummer und Vertragswert)
Soweit für die Durchführung der Förderung erforderlich, werden auch personenbezogene Daten anderer Behörden verarbeitet sowie personenbezogene Daten, die aus öffentlich zugänglichen Quellen, wie Grundbüchern und Handelsregistern sowie dem Register zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister) stammen.
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Wenn Sie die Zuwendung annehmen, werden folgende Daten über Ihr Vorhaben in der "Liste der Vorhaben" nach Artikel 49 Absatz 3 der Verordnung 2021/1060 auf der EFRE-Internetseite unter https://www.efre.nrw/efre-erleben veröffentlicht:
- bei juristischen Personen Name des Begünstigten; bei einer öffentlichen Auftragsvergabe Name des Auftragnehmers;
- bei natürlichen Personen Vor- und Nachname des Begünstigten;
- Bezeichnung des Vorhabens;
- Zweck und erwartete oder tatsächliche Errungenschaften des Vorhabens;
- Datum des Beginns des Vorhabens;
- voraussichtliches oder tatsächliches Datum des Abschlusses des Vorhabens;
- Gesamtkosten des Vorhabens;
- betroffener Fonds;
- betroffenes spezifisches Ziel;
- Kofinanzierungssatz der Europäischen Union;
- Standortindikator oder Geolokalisierung für das Vorhaben und das betroffene Land;
- bei Vorhaben ohne festen Standort oder Vorhaben mit mehreren Standorten den Standort des Begünstigten, wenn der Begünstigte eine juristische Person ist, bzw. die Region auf NUTS-2-Ebene, wenn der Begünstigte eine natürliche Person ist;
- Art der Intervention für das Vorhaben gemäß Artikel 73 Absatz 2 Buchstabe g.
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Gemäß Artikel 4 der VO(EU) 2021/1060 ist die EFRE-Verwaltungsbehörde dann zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt, wenn dies für die Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen im Rahmen dieser Verordnung erforderlich ist, insbesondere in Bezug auf Überprüfungen und Prüfungen sowie gegebenenfalls auf die Feststellung der Förderfähigkeit von Teilnehmenden. Dabei müssen die personenbezogenen Daten im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Verordnung (EU) 2018/1725 verarbeitet werden.
Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe b) der VO(EU) 2021/1060 nennt dabei den Beschäftigungs- oder Arbeitsvertrag als maßgebliches Dokument zur Bestimmung der direkten Personalkosten. Soweit im EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 die Personalausgaben über eine Pauschale ermittelt werden, sind dafür folgende Beschäftigtendaten erforderlich:- Vor- und Nachname der Beschäftigten,
- Nachweis, dass das Personal direkt beim Begünstigten angestellt und in dessen Verantwortung tätig ist (Nr. 5.2.1 EFRE/JTF-RRL);
- Funktionsbeschreibung und Qualifizierungsnachweis (höchster allgemeinbildender Schulabschluss, höchster beruflicher Ausbildungsabschluss), um die Zuordnung zu einer Leistungsgruppe zu ermöglichen (Nr. 5.4.3 EFRE/JTF-RRL);
- Nachweis der Arbeitsmonate und Arbeitsstunden im geförderten Vorhaben (Nr. 5.4.4 EFRE/JTF-RRL);
- bei nicht ausschließlich im geförderten Vorhaben, aber auch in anderen aus öffentlichen Mitteln finanzierten Vorhaben tätigen Beschäftigten, Angaben zu den dort geleisteten Stunden (Nr. 5.4.4 EFRE/JTF-RRL).
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4a)
Gemäß Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 haben die Verwaltungsbehörde und die gemäß Artikel 71 Absatz 3 Verordnung 2021/1060 benannten zwischengeschalteten Stellen die Aufgabe, die für die Begleitung, die Evaluierung, das Finanzmanagement, die Überprüfung und die Prüfungen notwendigen Daten zu jedem Vorhaben gemäß Anhang XVII der genannten Verordnung elektronisch aufzuzeichnen und zu speichern (siehe nachstehende Nr. i.). Darüber hinaus hat die Verwaltungsbehörde Daten gemäß Artikel 49 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 2021/1060 (siehe nachstehende Nr. ii.) auf der EFRE-Internetseite zu veröffentlichen.
4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe e, Artikel 49 Absatz 3 bzw. Artikel 4 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
Die genannten personenbezogenen Daten werden nicht ausschließlich durch die unter Nr. 2
genannte verantwortliche Stelle verarbeitet. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt
allerdings ausschließlich zur Erfüllung der unter Nr. 4 genannten Zwecke auf Grundlage des § 3
Abs. 1 DSG NRW ggf. i.V.m. § 71 Abs. 1 S. 5 HG NRW im Rahmen der dort statuierten
Erforderlichkeitsgrenzen.
- Referat 117 im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (EFRE-Bescheinigungsbehörde);
- Referate 521 und 522 im Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (EFRE-Verwaltungsbehörde);
- die bewilligenden Stellen (je nach Zuständigkeit das jeweilige Dezernat 34 der Bezirksregierung Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln oder Münster, das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW, die Innovationsförderagentur im Forschungszentrum Jülich GmbH, die IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH oder die Landes-Gewerbeförderstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V.);
- Referat III C 2 im Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (EFRE-Prüfbehörde);
- Landesrechnungshof;
- Europäische Kommission;
- Europäischer Rechnungshof;
- die jeweils beauftragten Dienstleister, die die Verlässlichkeit der Werte der Output- und Ergebnisindikatoren für die ausgewählten Vorhaben sowie die mit den Vorhaben erreichten Werte validieren und die erforderlichen aggregierten Auswertungen gemäß Artikel 42 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates für die Übermittlung der Daten vorbereiten;
- beauftragte funktional unabhängige Sachverständige zum Zwecke der Evaluierung gemäß Artikel 44 und 45 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates;
- die jeweils beauftragten Dienstleister, die den Kommunikationskoordinator sowie den Kommunikationsbeauftragten bei Sichtbarkeits-, Transparenz- und Kommunikationstätigkeiten gemäß Artikel 48 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates unterstützen;
- die jeweils beauftragten Dienstleister und zuständigen Auswahlgremien, sofern solche in die Auswahl der Vorhaben gemäß Artikel 73 der Verordnung (EU) 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates eingebunden sind.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Vorbehaltlich speziellerer nationaler gesetzlicher Regelungen werden Ihre Daten nach der Erhebung bis zum 31.12.2035 gespeichert.
Die Daten nach Buchstabe b der Liste der Vorhaben werden zwei Jahre nach dem Datum der erstmaligen Veröffentlichung von der EFRE-Internetseite entfernt. Im Übrigen werden die Daten nach Abschluss des EFRE-Programms Nordrhein-Westfalen 2021-2027 zum 31.12.2035 von der EFRE-Internetseite entfernt.
Eine darüber hinaus gehende Speicherung erfolgt, wenn dies nach Maßgabe der Landeshaushaltsordnung NRW, des Unionsrechts (insbesondere des Beihilfenrechts), des Handelsgesetzbuchs, der Abgabenordnung, des Kreditwesengesetzes oder des Geldwäschegesetzes oder zur Verhinderung der Verjährung von Ansprüchen nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs geboten ist.
7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO) oder Löschung (Art. 17 DSGVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das MWIKE bzw. der Auftragsverarbeiter, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten durch das MWIKE bzw. seinen Auftragsverarbeiter gegen den Datenschutz verstößt, haben Sie, unbeschadet eines anderen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde gem. Art. 77 DSGVO bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen. Diese ist wie folgt zu erreichen:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Internet: www.ldi.nrw.de
8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Eine Rechtspflicht zur Mitteilung der im Antragsformular aufgeführten Daten besteht nicht. Das MWIKE bzw. sein Auftragsverarbeiter benötigt diese Daten jedoch, um Ihren Antrag prüfen zu können.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bewilligt werden, auch wenn Sie ein schutzwürdiges Interesse einzuwenden hätten. Ab Bereitstellung der Daten durch Sie dürfen die Daten verarbeitet und mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheids die vorstehend namentlich angeführten Daten veröffentlicht werden.